Yılbaşı Eğlencesi 2023

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Wir möchten Sie bei der Umsetzung Ihres schönsten Tages unterstützen. Unsere jahrelange Erfahrung bei der Durchführung von Veranstaltungen sorgt für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Feierlichkeiten.

Meine Damen und Herren

Es ist schon einige Monate her, seit die letzte Hochzeit stattgefunden hat und wir aufgrund Covid-19 auf unbestimmte Zeit schliessen mussten. Nun ist es endlich soweit! Wir freuen uns Euch mitzuteilen, dass wir unsere Türen per 3. Juli 2021 wieder öffnen.

Es gibt einige Richtlinien, an die wir uns halten müssen. So müssen die Hochzeitsgäste zwingend ohne Ausnahmen ein Covid-Zertifikat in Papierform oder elektronisch mitbringen. Dies bietet folgende Freiheiten:

  • Die Teilnehmerzahl für Gäste ist unbeschränkt
  • Das Tanzen ist erlaubt
  • Die Maskenpflicht ist aufgehoben
  • Es gilt keine Sitzpflicht

Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie ein Covid-Zertifikat erhalten können. Hierbei gibt es mehrere Wege.

Für noch nie erkrankte Personen:

  1. Sie haben sich zwei Mal mit einem in der Schweiz zugelassenen Impfstoff impfen lassen und besitzen das «Covid-Zertifikat Impfung».
  2. Sie lassen sich mit einem Antigen-Schnell-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder mit einem PCR-Test (nicht älter 72 Stunden) testen und erhalten das «Covid-Zertifikat Test».

Für erkrankte aber genesene Personen:

  1. Sie sind in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt und sind wieder genesen. Ihre Erkrankung wurde durch einen PCR-Test nachgewiesen. -> Sie erhalten das «Covid-Zertifikat Genesung».
  2. Sie sind in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt und sind wieder genesen. Ihre Erkrankung wurde durch einen Antigen-Schnell-Test nachgewiesen. -> Sie benötigen nur eine Impfung und erhalten das «Covid-Zertifikat Impfung».
  3. Sie lassen sich mit einem Antigen-Schnell-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder mit einem PCR-Test (nicht älter 72 Stunden) testen und erhalten das «Covid-Zertifikat Test».

Für Selbsttest und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt und ermöglichen keinen Eintritt.

Das Covid-Zertifikat wird von folgenden Stellen ausgestellt:

  • Impfzentren
  • Arztpraxen
  • Krankenhäusern
  • Apotheken
  • Testzentren
  • Laboren
  • Kantonalen Behörden

Weitere Informationen: Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, www.bag.admin.ch

 

 

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